Rechtsanwalt Burghard berichtet zum Verkehrsrecht
Fahrverbot und Kündigungserklärung durch den Arbeitgeber
Das Amtsgericht Dortmund hat am 21.11.2017 eine interessante Entscheidung getroffen (729 OWi-264 Js 1751/17-279/17). Zugrunde lag ein Geschwindigkeitsverstoß mit einem Pkw und die zu beantwortende Frage, ob es beim von der Bußgeldbehörde verfügten Fahrverbot bleiben müsse. Da der Betroffene Lkw-Fahrer war, hieß es seitens des Amtsgerichts Dortmund:
„Das Fahrverbot kann so beschränkt werden, dass Kfz mit zulässigem Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t weitergeführt werden dürfen, wenn es anderenfalls zu einer Kündigungserklärung durch den Arbeitgeber kommt.“
Da eine Kündigungserklärung durch den Arbeitgeber drohte, kam das Amtsgericht Dortmund dem Betroffenen entgegen.