Rechtsanwalt Burghard berichtet zum Verkehrsrecht
Schuldhaftes Verhalten beim Fahrsteifenwechsel
Es gibt ein interessantes Urteil des OLG Saarbrücken vom 01.08.2019 (4 U 18/19). Es heißt dort: Ereignet sich ein Unfall im unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit einem Fahrstreifenwechsel, spricht auch beim Reißverschlussverfahren der Anscheinsbeweis für ein schuldhaftes, unfallursächliches Verhalten des Spurwechslers.