Rechtsanwalt Burghard berichtet zum Verkehrsrecht

Schuldhaftes Verhalten beim Fahrsteifenwechsel

Es gibt ein interessantes Urteil des OLG Saarbrücken vom 01.08.2019 (4 U 18/19). Es heißt dort: Ereignet sich ein Unfall im unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit einem Fahrstreifenwechsel, spricht auch beim Reißverschlussverfahren der Anscheinsbeweis für ein schuldhaftes, unfallursächliches Verhalten des Spurwechslers.


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