Rechtsanwalt Burghard informiert zum Verkehrsrecht
Auch wenn sich der Unfall gegen 16.15 Uhr am Nachmittag ereignet hat, wird die volle tägliche Nutzungsausfallpauschale geschuldet. Eine anteilige Abrechnung findet nicht statt, so entschied das Amtsgericht Dresden am 10.05.2022, (109 C 4630/21).