Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Rostock

Ralph Burghard: Ihr kompetenter Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Rostock

Verkehrsunfälle und Verkehrsstraftaten gibt es auch im hohen Norden der Republik. Auch in Rostock gibt es zudem Blitzer und Bußgeldverfahren, die mitunter unangenehme Konsequenzen haben. Oft sind es hohe Summen, die zu bezahlen sind und mit dem Entzug der Fahrerlaubnis haben die Behörden ein Mittel, dass bei der Bevölkerung verständlicherweise besonders unbeliebt ist.

Wer in der Hansestadt an der Ostsee nach einem Rechtsanwalt für Verkehrsrecht recherchiert, ist bei der Verkehrsrechtskanzlei Burghard richtig. Sie leistet für den Raum Rostock eine kompetente Vertretung der Mandanten durch einen erfahrenen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht – egal, ob sie die verkehrsrechtliche Auseinandersetzung verschuldet haben oder nicht. Hier werden die wichtigsten Informationen über die Kanzlei, in der sich mit Ralph Burghard ein erfahrener Rechtsanwalt für Verkehrsrecht befindet, zusammengestellt. Bei Fragen zu einem individuellen Fall bietet Ihnen die Kanzlei gerne eine unverbindliche Erstberatung an.

Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Rostock

Expertise und Erfahrung: Ihr Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Rostock

Das Verkehrsrecht ist sehr komplex. Daher ist es u.a. in die Rechtsgebiete Verkehrsunfallrecht, Verkehrsordungswidrigkeitenrecht und Verkehrsstrafrecht unterteilt. Alle drei Rechtsteilgebiete werden in der Verkehrsrechtskanzlei Burghard von Ralph Burghard, einem Fachanwalt für Verkehrsrecht, betreut. Er ist Spezialist für das Verkehrsunfallrecht und kann Ihnen als Referenz über 10.000 verkehrsrechtliche Auseinandersetzungen als Rechtsanwalt bieten. Ein populärer Erfolg war die Erwirkung des höchsten Schmerzensgeldes, das bis zum Jahr 2003 in einem verkehrsrechtlichen Verfahren in Deutschland erstritten werden konnte. Ralph Burghard ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins und des Verbandes Deutscher VerkehrsrechtsAnwälte e.V. (VdVKA). In Rostock und der angrenzenden Region betreut Sie der Rechtsanwalt für Verkehrsrecht ebenso professionell wie individuell.

Verkehrsunfallrecht für Rostock

In Rostock ist – wie in anderen Städten der Republik auch – ein Verkehrsunfall mit Sach-, Personen- oder Vermögensschäden verbunden. Oft sind die Schadensersatzforderungen hoch. Der Rechtsanwalt für Verkehrsrecht erfüllt hier grundsätzlich zwei Aufgaben. Er wird für seinen Mandanten einen berechtigten Schadensersatz einfordern oder aber eine

unberechtigte Schadensersatzforderung an seinen Mandanten abwehren. Ralph Burghard berät Sie gerne und rechtssicher in Ihrem konkreten Fall.

Verkehrsstrafrecht für Rostock

Eine Verkehrsstraftat ist es beispielsweise, wenn Sie alkoholisiert oder unter Einfluss von Drogen am Straßenverkehr teilnehmen. Das Gleiche gilt, wenn Sie sich zu verantworten haben, weil Sie für eine fahrlässige Körperverletzung oder Tötung eines anderen Verkehrsteilnehmers verantwortlich sind. Bei gefährlichen Eingriffen in den Straßenverkehr oder unerlaubtem Entfernen vom Unfallort handelt es sich ebenso um Straftaten wie beim Fahren ohne Fahrerlaubnis. In all diesen Fällen sollten Sie unbedingt einen Rechtsanwalt als juristischen Experten für Verkehrsrecht beauftragen.

Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht für Rostock

Die klassische Ordnungswidrigkeit ist das Falschparken, für den Sie einen Strafzettel erhalten. Dies ist nicht unbedingt der Fall für den spezialisierten Rechtsanwalt. In Rostock wird der Rechtsexperte oft dann konsultiert, wenn Blitzer durch Geschwindigkeitsüberschreitung oder Abstandsunterschreitung zu erheblichen Gebühren oder einem Fahrverbot führen. Auch der Rotlichtverstoß oder das Nichteinhalten beruflich vorgeschriebener Lenk- und Ruhezeiten sind Gründe für den Gang zum Rechtsanwalt, wenn sie mit kostspieligen Konsequenzen bestraft werden. Ralph Burghard ist für all diese Fälle ein erfahrener Rechtsanwalt.

Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Rostock

Von Anfang an einen Experten

Die Kollegen der Verkehrsrechtskanzlei Burghard erleben immer wieder die Tendenz, dass Menschen zunächst in Eigenregie anstreben, ihren Fall abzuwickeln. In zahlreichen Fällen ist dies mit Nachteilen verbunden. Nicht nur deshalb, weil der Laie in seinem Fall kaum durchsetzungsfähig ist, sondern auch deshalb, weil die Aktivitäten des Anwalts oft dadurch negativ beeinflusst werden. Wenn beispielsweise Aussagen gegenüber der Polizei oder gegnerischen Versicherungen getätigt wurden, sind diese oft rechtsverbindlich. Die spezialisierte Verkehrsrechtskanzlei Burghard in Rostock rät Ihnen dringend dazu, die Kommunikation von Anfang an durch einen beauftragten Rechtsanwalt für Verkehrsrecht abwickeln zu lassen.

Durch den Rechtsanwalt in Rostock gut vertreten

Viele Mandanten streben eine außergerichtliche Regelung Ihrer verkehrsrechtlichen Auseinandersetzung an. Wenn dies möglich ist, berücksichtigt Rechtsanwalt Ralph Burghard dies selbstverständlich gerne. Mit dem Aufsetzen von Schriftsätzen und der

Kommunikation mit der gegnerischen Partei beziehungsweise deren Vertretern ist dies für den spezialisierten Rechtsanwalt für Verkehrsrecht häufig möglich. Hin und wieder ist der Gang vor Gericht aber nicht zu vermeiden, damit dem Mandanten keine Nachteile generiert werden. Hier vertritt Rechtsanwalt Ralph Burghard seine Mandanten in Rostock ebenso kompetent wie durchsetzungsstark.

Erstberatung beim Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Rostock

Beratung ist das A und O. Für Fälle im Verkehrsrecht gilt das häufig besonders. Zum einen durch die hohen Summen, die hier oft verhandelt werden. Zum anderen durch die drohenden Einschränkungen, beispielsweise den Führerscheinentzug. Optimalerweise konsultieren Sie den Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Rostock möglichst frühzeitig. In einer Erstberatung wird Ihnen Ralph Burghard eine erste Einschätzung des Rechtsfalles unterbreiten und Ihnen Vorschläge für ein folgendes Rechtsverfahren unterbreiten. Dieses Erstgespräch mit dem Rechtsanwalt ist für Sie selbstverständlich unverbindlich.

Besprechungen mit dem Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Rostock können Sie in der Mandatsannahmestelle vereinbaren. Die zentrale Telefonnummer ist montags bis freitags von 8 Uhr bis 18 Uhr, samstags von 9 bis 13 Uhr besetzt. Selbstverständlich ist die Kontaktaufnahme auch via E-Mail möglich.

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