Rechtsanwalt Burghard informiert zum Verkehrsrecht
Mietwagenkosten
Dem Landgericht Itzehoe lag folgender Fall zugrunde: Die Reparaturkosten lagen nach einem fremdverschuldeten Verkehrsunfall bei 11.500,00 €. Der Geschädigte weist darauf hin, dass er nicht in Vorleistung treten könne. Der gegnerische Versicherer will die 15 Tage Mietwagenkosten für das Warten zwischen der Vorlage des Sachverständigengutachtens zur Sachschadenhöhe und seiner Haftungserklärung nicht erstatten. Das Landgericht Itzehoe hat allerdings den Versicherer entsprechend verurteilt (Entscheidung vom 10.09.2024 zum Aktenzeichen 1 S 41/23).