Rechtsanwalt Burghard informiert zum Verkehrsrecht
Nachtrunkbehauptung und Rückschluss auf die BAK
Das Landgericht Itzehoe hat am 19.02.2024 eine interessante Entscheidung getroffen. Das Gericht geht ebenso wie das Landgericht Oldenburg davon aus, dass ein Rückschluss von einer gemessenen Blutalkoholkonzentration zum Zeitpunkt der Blutentnahme auf die relevante Blutalkoholkonzentration zum Zeitpunkt einer potenziellen Trunkenheitsfahrt grundsätzlich dann möglich ist, wenn in der dazwischenliegenden Zeit ein regelrechter Verlauf der Blutalkoholkurve unterstellt werden kann.
Nachtrunkeinlassungen erschweren diesen Rückschluss zu Gunsten des Beschuldigten. In geeigneten Fällen kann eine Nachtrunkbehauptung jedoch durch die Ergebnisse einer Doppelblutentnahme widerlegt werden. Allerdings muss für einen solchen Rückschluss die Entnahme der ersten Blutprobe spätestens 45 Minuten nach Trinkende erfolgen. Das war in dem der Entscheidung zugrunde liegenden Verfahren nicht gegeben. Daher hat das Landgericht Itzehoe einen dringenden Tatverdacht für eine Trunkenheitsfahrt verneint.