Rechtsanwalt Burghard informiert zum Verkehrsrecht:

Absehen vom Fahrverbot:
Das Oberlandesgericht Hamm hat am 28.03.2024 eine interessante Entscheidung getroffen: bei der Frage, ob ein grober Verstoß gegeben ist, sind die Umstände des Einzelfalls – auch unter Berücksichtigung von Irrtumsaspekten – gegeneinander abzuwägen. Bei notstandsähnlichen Situationen (z.B. tatrichterlich festgestelltes dringendes Bedürfnis zur Verrichtung einer Notdurft) kann – je nach den Umständen des Einzelfalls – das Handlungsunrecht für die Anordnung eines Fahrverbots fehlen.


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