Rechtsanwalt Burghard informiert zum Verkehrsrecht
Polizeiflucht als Alleinrennen
Allein der Umstand, dass der Angeklagte unter Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und von Vorfahrtsregelungen vor der Polizei flüchtete, genügt nicht zur Annahme der nach § 315 d Abs. 1 Nr. 3 StGB (verbotenes Kraftfahrzeugrennen) erforderlichen Absicht, auf einer nicht unerheblichen Wegstrecke die unter den konkret situativen Gegebenheiten maximal mögliche Geschwindigkeit zu erreichen. Diese Rechtsprechung des OLG Zweibrücken vom 14.10.2022 könnte sich also bei ähnlichen Sachverhaltskonstellationen positiv für den Beschuldigten auswirken.