Rechtsanwalt Burghard informiert zum Verkehrsrecht
Wer sich nach dem Konsum von Drogen ans Steuer eines Fahrzeugs setzt, gilt nicht zwangsläufig als fahruntüchtig. Dafür sind vielmehr Art und Ausmaß sonstiger Ausfallerscheinungen von Bedeutung. Die Blutwirkstoffkonzentration allein sei nur ein Indiz, entschied nun der BGH. Das Fahren in „Schlangenlinien“ solle dabei noch kein hinreichendes Indiz sein (BGH, Beschluss vom 02.08.2022, Az. 4 StR 231/22).