Rechtsanwalt Burghard berichtet zum Verkehrsrecht
Private Geschwindigkeitsmessungen sind unzulässig
Eine Geschwindigkeitsmessung durch Private ist unzulässig. Wird dennoch gemessen, ist das Ergebnis im Bußgeldverfahren gegen den Betroffenen nicht verwertbar. So entschied das AG Hanau am 29.04.2019, 50 OWi 2255 Js 15960/18.