Fachanwalt für Verkehrsrecht

Fachanwalt für Verkehrsrecht – Ralph Burghard

Sind Sie auf der Suche nach einem guten Fachanwalt für Verkehrsrecht? Wenn Sie ein Anliegen im Bereich des Verkehrsrechts haben, sind Sie bei der Verkehrsrechtskanzlei Burghard an der richtigen Adresse. Mit 20 Jahren Berufserfahrung und einer Qualifikation als Fachanwalt für Verkehrsrecht steht Ihnen Ralph Burghard in Ihrer Verkehrsrechtsache gern zur Seite.

Rechtsanwalt Burghard übernimmt Ihren Fall rund um die Themen Bußgeldverfahren, Geschwindigkeits- oder Rotlichtverstöße, Fahrerflucht-, Straßenverkehrsgefährdungs- und Nötigungsdelikte, sowie Führerscheinentzug und Fahrverbote. Darüber hinaus werden Sie in der Verkehrsrechtskanzlei Burghard auch zu weiteren Fragen rund um das Thema Verkehrsrecht beraten.

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Fachanwalt für Verkehrsrecht – Welche Vorteile haben Sie?

In der Regel erspart Ihnen die Konsultation eines Fachanwaltes Zeit, Geld und Nerven.

Vor allem in dem Bereich des Verkehrsrechts sollte eine Beratung durch einen kompetenten Fachanwalt erfolgen: Beispielsweise kann es durch einen voreiligen Linksabbieger zu einem Unfallschaden im Straßenverkehr kommen. Zur Unfallregulierung ist es vielfach nötig, dass ein Fachanwalt für Verkehrsrecht den Betroffenen in Bezug auf den Schadensservice des Versicherers oder vor Gericht vertritt, um Ansprüche geltend zu machen.

Welche Voraussetzungen muss ein Fachanwalt für Verkehrsrecht erfüllen?

Die Befugnis zum Führen der Fachanwaltsbezeichnung wird nach den Vorschriften der Bundesrechtsanwaltsordnung von der jeweiligen Rechtsanwaltskammer vergeben.

Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht muss, bevor er die Berufsbezeichnung des

Fachanwalts für Verkehrsrecht führen darf, 160 Fälle auf diesem Gebiet in einem Zeitraum von drei Jahren bearbeitet haben und des Weiteren außerordentliche Kenntnisse bezüglich des Verkehrszivilrechts und des Versicherungsrechts sowie auf den Gebieten Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht aufweisen. Rechtsanwalt Ralph Burghard hat sich somit auf einen bestimmten Schwerpunkt spezialisiert und weist herausragende Kompetenzen auf diesem Rechtsgebiet auf – er kann routiniert auf seine langjährige Erfahrung zurückgreifen und ist durch regelmäßige Fortbildungen stets mit der aktuellen Rechtsprechung vertraut.

Fortbildungen des Fachanwalts für Verkehrsrecht

Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht nimmt jährlich nach Maßgabe des § 15 FAO an Fortbildungsveranstaltungen teil, referiert auf Fortbildungsveranstaltungen oder nimmt eine Veröffentlichung in einer Fachzeitschrift auf dem Rechtsgebiet des Verkehrsrechts vor. Fachanwaltsfortbildungen bietet unter anderem der Deutschen Fachanwaltsverein oder die Deutsche Fachanwaltsakademie an. Diese Fortbildungen garantieren dem Mandanten, dass diese stets von dem neusten Wissensstand des Fachanwalts profitieren.

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht in Lübeck, Bad Segeberg, Eutin, Hamburg, Kiel, Neumünster, Rostock, Schwerin und Wismar

Ihr Anwalt befasst sich eingehend intensiv mit Ihrer Angelegenheit und erarbeitet auf Ihren Fall zugeschnittene Lösungsstrategien. Das Ziel ist die schnelle und einfache Lösung ihres Falls zu Ihrer vollsten Zufriedenheit.

Viele Mandanten stellen sich die Frage, welche Rechtsgebiete zum Verkehrsrecht gehören. Folgende Beispiele sind zu nennen:

  • Verteidigung im Verkehrsstrafrecht

Das Ziel einer erfolgreichen Strafverteidigung ist regelmäßig die Einstellung des Verfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts oder wegen Geringfügigkeit bzw. nach Erfüllung von Auflagen. So werden Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg und der Führerscheinentzug vermieden. Eine Verteidigungsstrategie wird immer individuell auf den konkreten Fall abgestimmt. Schließlich muss die Staatsanwaltschaft als Anklagebehörde belastende Beweise vortragen können. Zum anderen muss das Gericht von dem Ergebnis der Beweisaufnahme überzeugt sein. Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch und konsultieren Ihren Fachanwalt des Vertrauens.

  • Abwendung eines Bußgeldverfahrens

Große Relevanz hat weiterhin das Bußgeldverfahren. Kurz nicht aufgepasst – und in eine Radarfalle reingerauscht? Der rote Blitz leuchtet auf und es ist geschehen. Und nun? Dabei wird nicht jedes Verwarnungsgeld oder Bußgeld mit den entsprechenden beruflichen und privaten Folgen zu Recht erhoben. Die übliche Verjährungsfrist von drei Monaten wird mitunter falsch berechnet. Die Verhängung eines Bußgeldbescheides oder Fahrverbotes für zu schnelles Fahren ist nicht zulässig, wenn es nicht der Sicherheit dient.

Eine Geschwindigkeitsübertretung oder das „Überfahren“ einer roten Ampel kann ein teures Bußgeld nach sich ziehen. Zudem drohen mitunter ein Fahrverbot und

die Eintragung von Punkten in das Flensburger Verkehrszentralregister sowie der Verlust der Fahrerlaubnis. Die meisten Betroffenen neigen dazu einen Bußgeldbescheid sofort aus der Welt schaffen zu wollen und zahlen ohne Umschweife. Mitunter kann es ratsam sein, einen erfahrenen Fachanwalt für Verkehrsrecht mit der Verteidigung zu beauftragen. Grundsätzlich ist es möglich gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen. Der Erfolg eines solchen Einspruchs hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.  Erhöhen Sie Ihre Chancen ein Bußgeld oder ein Fahrverbot abzuwenden und lassen Sie sich von einem erfahrenen Fachanwalt für Verkehrsrecht beraten.

  • Schadensersatzansprüche im Verkehrsrecht

Zu dem Aufgabenbereich zählt ebenfalls die Unfallschadenbearbeitung, da die Abwicklung von Schadensersatzansprüchen nicht immer reibungslos verläuft. Das Unfallfahrzeug erleidet in den meisten Fällen einen Reparaturschaden. Die daran anschließende Schadensregulierung bringt fast immer Schwierigkeiten im Schadenmanagement mit sich und zieht sich erfahrungsgemäß in die Länge. Hier lohnt sich die Kontaktierung eines Fachanwalts für Verkehrsrecht. Dieser wird Ihnen gangbare Wege aufzeigen und die Chancen und Risiken für Ihren konkreten Fall erläutern. Nach einer eingehenden Beratung kann Ihr Fachanwalt für Sie die Schadensersatzansprüche bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend machen. Zwei Szenarien sind nach einem Verkehrsunfall denkbar: der Reparaturfall und der Totalschadensfall.

Immer einen Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzuziehen

Für eine bestmögliche Vertretung sollten Sie einen Spezialisten, nämlich einen Fachanwalt für Verkehrsrecht, mit der fachanwaltlichen Vertretung beauftragen. Dieser wird Ihnen beratend zur Seite stehen und kann auf eine frühzeitige Erledigung Ihres Anliegens hinwirken. Es erwartet Sie eine kompetente, fachanwaltliche Betreuung mit realistischer Aufklärung über Chancen, Risiken und Kosten.

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