Rechtsanwalt Burghard informiert zum Verkehrsrecht
Eine weitere Entscheidung zum E-Scooter
In einem vom Landgericht Hildesheim entschiedenen Fall hatte der Beschuldigte einen nicht versicherten E-Scooter als einfachen Tretroller ohne Fahrerlaubnis nach Drogenkonsum im öffentlichen Straßenverkehr gefahren. Das Landgericht hat ihn freigesprochen bezüglich aller drei Vorwürfe:
- Ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz liege nicht vor, weil es am Tatbestandsmerkmal „Gebrauch“ fehle.
- Eine Straftat in Gestalt des Fahrens ohne Fahrerlaubnis scheide deshalb aus, weil man das Tatbestandsmerkmal „Kraftfahrzeug“ verneinen müsse.
- Schließlich liege auch keine Trunkenheitsfahrt vor, weil nach festgestelltem Drogenkonsum irgendwelche Ausfallerscheinungen nicht festgestellt werden konnten.
Besser hätte es für den E-Scooter-Fahrer also nicht laufen können.