Rechtsanwalt Burghard informiert zum Verkehrsrecht

Eine weitere Entscheidung zum E-Scooter

In einem vom Landgericht Hildesheim entschiedenen Fall hatte der Beschuldigte einen nicht versicherten E-Scooter als einfachen Tretroller ohne Fahrerlaubnis nach Drogenkonsum im öffentlichen Straßenverkehr gefahren. Das Landgericht hat ihn freigesprochen bezüglich aller drei Vorwürfe:

  1. Ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz liege nicht vor, weil es am Tatbestandsmerkmal „Gebrauch“ fehle.
  2. Eine Straftat in Gestalt des Fahrens ohne Fahrerlaubnis scheide deshalb aus, weil man das Tatbestandsmerkmal „Kraftfahrzeug“ verneinen müsse.
  3. Schließlich liege auch keine Trunkenheitsfahrt vor, weil nach festgestelltem Drogenkonsum irgendwelche Ausfallerscheinungen nicht festgestellt werden konnten.



Besser hätte es für den E-Scooter-Fahrer also nicht laufen können.


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