Rechtsanwalt Burghard berichtet zum Verkehrsrecht

E-Scooter: Elektrokleinstfahrzeug oder Kraftfahrzeug?

Das Landgericht Wuppertal hat entschieden, dass der für Kraftfahrer ermittelte Grenzwert für die Anwendung des 316 StGB (Trunkenheitsfahrt) auch auf Führer von E-Scootern anzuwenden ist. Jedenfalls ab einem Wert von 1,10 Promille sollte man mit E-Scootern nicht fahren. Ab einem Wert von 0,30 Promille kann es durchaus Probleme geben.


zurück zur Übersicht »