Fachanwalt für Verkehrsrecht in Neumünster
Einige der rechtlichen Probleme im Verkehrsrecht, die dem Verkehrsunfallrecht, dem Verkehrsstrafrecht oder dem Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht zugeordnet werden können:
- Sie haben einen Verkehrsunfall verursacht?
- Sie sind als Autofahrer, Motorradfahrer, Fußgänger oder Fahrradfahrer in einen Unfall in Neumünster verwickelt?
- Sie haben durch einen Unfall in Neumünster einen gesundheitlichen Schaden oder Sachschaden erlitten oder bei einer anderen Person verursacht?
- Sie sind Unfallverursacher und eine dritte Person macht Ihnen gegenüber einen Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld geltend?
- Sie haben sich unerlaubt vom Unfallort entfernt oder haben unter Drogen- oder Alkoholeinfluss ein Fahrzeug geführt?
- Sie haben eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen, weil Sie bei Rot über die Ampel gefahren sind, die Geschwindigkeit übertreten haben oder ohne Führerschein unterwegs waren?
Als Fachanwalt im Verkehrsrecht in Neumünster berät Ralph Burghard seine Mandanten umfassend, erklärt den Sachverhalt und macht deutlich, welche rechtlichen Möglichkeiten zur Verfügung stehen. Abhängig von der Schwere des Geschehens strebt Ihr Fachanwalt zunächst eine außergerichtliche Lösung an. Doch im Verkehrsstrafrecht kann es auch zu Gerichtsverfahren kommen. Auch dann wird Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht versuchen, in seiner Funktion als Strafverteidiger für seine Mandanten eine optimale Lösung zu erstreiten.
Was ist Verkehrsunfallrecht?
Kommt es auf einer Straße in Neumünster zu einem Unfall, kann dieser ganz unterschiedliche Rechtsfolgen auslösen. Sind mindestens zwei Fahrzeuge an dem Unfall in Neumünster beteiligt oder auch Fußgänger, Fahrradfahrer oder Motorradfahrer, wirft das für alle Unfallbeteiligten viele Fragen auf, die der Fachanwalt beantworten kann, unter anderem diese:
- Wie funktioniert die Schadensregulierung?
- Wer kommt für die Kosten für Rehabilitationsmaßnahmen auf?
- Muss ein Gutachter eingeschaltet werden, um den Unfallhergang zu klären, und wer übernimmt die Gutachterkosten?
- Wer übernimmt die Kosten für einen Mietwagen?
- Wer zahlt Schmerzensgeld?
- Muss der Unfallverursacher Schadensersatz leisten und wenn ja, in welcher Höhe?
Das sind nur einige der Fragen, die Mandanten einem Fachanwalt für Verkehrsrecht nach einem Unfall stellen. Der spezialisierte Rechtsanwalt hat die Antworten. Er erklärt Ihnen verständlich die Rechtslage und informiert Sie umfassend über Ihre rechtlichen Ansprüche gegenüber den anderen Unfallbeteiligten. Das gilt auch umgekehrt, wenn Sie Unfallverursacher sind und Sorge darüber haben, welche Kosten auf Sie nach dem Unfall in Neumünster zukommen können. Tragen Sie keine Schuld am Unfall, ist es möglich, dass die gegnerische Versicherung Ihre Kosten für den Fachanwalt für Verkehrsrecht in Neumünster übernehmen muss.
Was ist Verkehrsstrafrecht?
Immer häufiger kommt es im Straßenverkehr zu schwerwiegenderen Zuwiderhandlungen, die nicht mit einem Bußgeldbescheid sanktioniert werden, sondern zum Verkehrsstrafrecht gehören. Ganz schnell kann es passieren, dass Verkehrsteilnehmer sich als Beschuldigte in einem Verkehrsstrafverfahren vor Gericht wiederfinden. Doch um welche Delikte geht es?
- Sie sind in Neumünster ohne Fahrerlaubnis gefahren?
- Sie sind wegen Trunkenheit am Steuer oder wegen Drogenkonsums aufgefallen?
- Sie haben sich nach einem Unfall unerlaubt vom Unfallort entfernt, also Fahrerflucht begangen?
- Sie sind wegen Nötigung im Straßenverkehr auffällig geworden, weil Sie die Fahrbahn blockiert oder ein anderes Auto nach dem Überholen bewusst geschnitten haben oder zu dicht aufgefahren sind?
Der Gesetzgeber geht bei einer Verkehrsstraftat von einer höheren kriminellen Energie aus, das bedeutet, dass Sie nicht nur mit einem Bußgeld rechnen können. Der Fachanwalt für Verkehrsrecht wird Sie darüber aufklären, ob Sie mit einer höheren Geldstrafe und schlimmstenfalls mit einer Freiheitsstrafe einschließlich des Führerscheinentzugs rechnen müssen. In einem Verkehrsstrafverfahren fungiert er zudem als Strafverteidiger, der sich für Ihre Rechte mit dem Ziel einsetzt, ein möglichst geringes Strafmaß zu erzielen.
Was ist Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht?
Neben Strafverfahren im Verkehrsstrafrecht und dem Verkehrsunfallrecht gibt es das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht. Dabei handelt es sich vorwiegend um Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO), deren Folge ein Bußgeldbescheid ist. Beispiele sind das „Überfahren“ einer roten Ampel, Missachtung von Verkehrszeichen z.B. in Form der Geschwindigkeitsüberschreitung. Der nachfolgende Bußgeldbescheid ist keine Bestrafung, sondern eine verwaltungsrechtliche Pflichtenmahnung mit einer Erziehungsfunktion.
Doch Achtung! Sie haben einen Bußgeldbescheid von der Bußgeldstelle in Neumünster erhalten und Ihnen drohen ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder sogar ein zeitlich limitiertes Fahrverbot? Dann haben Sie die Möglichkeit, gegen diese Bescheide der Bußgeldstelle in Neumünster innerhalb von zwei Wochen Einspruch einzulegen. Tatsächlich kommt es vor, dass Bußgeldbescheide fehlerhaft sind. Ursachen können technische Fehler und Messfehler sein, weil das Messgerät nicht korrekt justiert oder falsch positioniert wurde. Manchmal kommt es auch zu Bedienungsfehlern, sodass Sie auf das Recht eines Einspruchs nicht verzichten sollten. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht in Neumünster hilft Ihnen dabei, gegen einen fehlerhaften Bußgeldbescheid vorzugehen.
Welchen Nutzen ein Fachanwalt für Verkehrsrecht in Neumünster bietet?
Vom Fachwissen und von der Erfahrung eines Rechtsanwaltes hängt der Ausgang Ihres verkehrsrechtlichen Verfahrens in Neumünster ab. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht in Neumünster zeichnet sich durch mehrjährige Berufserfahrung und Spezialkenntnisse im Verkehrsrecht aus, welche durch einen Fachlehrgang im Verkehrsrecht erworben wurden, der mit einer schriftlichen Prüfung endete. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht in Neumünster ist außerdem verpflichtet, regelmäßig an Fort- und Weiterbildungen im Verkehrsrecht teilzunehmen.
Sie sind wegen eines Unfalls in einen Rechtsstreit verwickelt? Sie sind Beschuldigter in einem Strafverfahren im Verkehrsrecht oder Sie möchten gegen einen Bußgeldbescheid vorgehen? Dann kontaktieren Sie einen Fachanwalt für Verkehrsrecht in Neumünster, damit Sie Klarheit erhalten und zu Ihrem Recht kommen!
In der Verkehrsrechtskanzlei Burghard in Neumünster lässt sich montags bis freitags zwischen 8 Uhr und 18 Uhr sowie samstags zwischen 9 und 13 Uhr telefonisch ein Termin vereinbaren. Alternativ senden Sie jederzeit eine E-Mail und erhalten so auch außerhalb dieser Zeiten schnellstmöglich Antwort.
Lübeck (Hauptsitz)
Marlesgrube 69-71 | Telefon 0451 40 9852 40
Bad Segeberg
Hamburger Straße 29 | Telefon 04551 90 828 34
Eutin
Bahnhofstraße 12 | Telefon 04521 79 67 101
Hamburg
Neuer Wall 50 | Telefon 040 822 138 401
Kiel
Hopfenstraße 1 d | Telefon 0431 97 10 351
Neumünster
Mühlenhof 65 | Telefon 04321 200 599 0
Neumünster
Großflecken 29 | Telefon 04321 200 599 0
Rostock
Grubenstraße 20 | Telefon 0381 20 37 233
Schwerin
Puschkinstraße 64 | Telefon 0385 20 840 965
Wismar
Lübsche Str. 95 | Telefon 03841 32 66 830
Dieser Text ist erstellt von der Firma
Web Labels Webdesign UG, Bargteheide.